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Mieterhöhung 1. Juli 2011

Jährliche Mieterhöhung
Jährlich findet zum 1. Juli eine Anpassung der Miete statt. Diese Anpassung bezieht sich auf die Kaltmiete. Die Kaltmiete ist der Preis, den Sie für die Nutzung des Zimmers und der eventuellen Gemeinschaftsräume zahlen.

Zum 1. Juli 2011 beträgt die Mieterhöhung 1,3%. Die Regierung hat vereinbart, dass die maximale Mieterhöhung gleich mit der Inflationsrate ist. Die Inflation für 2010 betrug 1,3%.

Wir informieren unsere Mieter schriftlich über den Vorschlag um die Grundmiete mit 1,3% erhöhen.

Einspruch

Wenn Sie nicht mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Kaltmiete einverstanden sind, können Sie bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt der Mieterhöhung schriftlich Einspruch beim Vermieter einlegen. Verwenden Sie in diesem Fall das Standardeinspruchsformular. Dieses erhalten Sie bei der Mietkommission. Sind wir mit dem Einspruch nicht einverstanden, werden wir die Mietkommission auffordern, eine Entscheidung über die Angemessenheit der vorgeschlagenen Mieterhöhung zu treffen.

Instandhaltungsmängel sind keine geltenden Gründe, um Einspruch gegen eine Mietanpassung zu erheben.

Für weitere Informationen und das Einspruchsformular:

Schauen Sie nach unter www.huurcommissie.nl oder rufen Sie an unter: 0800-488 72 43.