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Gemäß den Regeln des Finanzamtes ist es möglich, Mietzuschuss für eigenständigen Wohnraum anzufragen. Dabei handelt es sich um eine Wohnung mit eigener von innen und außen verschließbarer Zugangstür.

In der Wohnung müssen mindestens vorhanden sein:

§

ein eigenes Wohn-/Schlafzimmer

§

eine eigene Küche mit Spüle, Zu- und Abfluss von Wasser und ein Anschluss für einen Kocher

§

eine eigene Toilette mit Wasserspülung

§

Das Zimmer muss als selbstständige Zimmernummer registriert sein.

Bei der Berechnung des Mietszuschusses geht das Finanzamt von der Kaltmiete zzgl. bestimmter Servicekosten, der Miete laut Mietspiegel aus. Bestimmte Servicekosten werden zur Kaltmiete hinzugerechnet. Es handelt sich um die monatlichen Kosten für folgende Dienstleistungen:

§

Stromkosten für den Aufzug, die Beleuchtung und beispielsweise die Belüftungs- und Alarmanlagen für Gemeinschaftsräume

§

Reinigungskosten für den von Aufzug und andere Gemeinschaftsräume.
Dabei geht es nur um die Reinigungskosten für Räume, die gemeinschaftlich mit den Bewohnern anderer Wohnungen im Wohnkomplex genutzt werden. Die Räume dürfen nicht Teil einer selbstständigen Wohnung sein. Also beispielsweise für: das Reinigen des gemeinsamen Aufzugs, der Galerie und des Treppenhauses sowie eines Erholungsraums. Aber nicht: eine gemeinschaftliche Küche, Wohnzimmer, Waschraum oder Toilette bei zugewiesen nicht selbstständigen Wohnräumen und Wohnungen in einem Komplex für "zentrales Wohnen".

§

Kosten für die Dienste eines Hausmeisters.
Es handelt sich dabei um die Dienstleistungen, die der Hausmeister für Sie ausführt. Diese Kosten können natürlich nur angegeben werden, wenn es tatsächlich einen Hausmeister gibt.

§

Kapital- und Instandhaltungskosten für Diensträume und gemeinschaftliche Erholungsräume.
Dabei handelt es sich um die Kosten immobiler Einrichtungen und deren Instandsetzung. Also nicht das Inventar, die Reinigung und dergleichen.

Für alle Rubriken gilt, dass Sie der Kaltmiete höchstens € 12 hinzuzählen dürfen, auch wenn Sie einen höheren Betrag bezahlen.

Ob Sie tatsächlich für Mietzuschuss in Betracht kommen hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Dabei ist an Ihr Einkommen und Ihr Alter zu denken. Für ausländische Studenten stellt das Finanzamt u.a. folgende Anforderungen auf:

Sie haben die niederländische Nationalität oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die Ihnen das Recht auf Zuschüsse einräumt.

Aufenthaltsgenehmigung: Haben Sie vom Amt für Einwanderung und Einbürgerung (IND) eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen? Dann haben Sie ein Recht auf Zuschüsse, solange Ihre Aufenthaltsgenehmigung gültig ist.

Zur Beurteilung, ob Sie für Mietzuschuss in Betracht kommen, können Sie eine Vergleichsberechnung ausführen unter: www.toeslagen.nl. Das Finanzamt legt fest, ob Sie Recht auf einen Mietzuschuss haben.

Sollten Sie Fragen zum Mietzuschuss haben, können Sie auch Kontakt mit der Abteilung Wohnen von Acasa aufnehmen.

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